BKA-Gesetz abgesegnet – Online-Durchsuchungen erlaubt
Bundesinnenminister Schäuble bezeichnete das neue BKA-Gesetz als »wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland.« Denn das Bundeskriminalamt darf demnach zur Terrorismusbekämpfung Telefone abhören, Wohnungen per Video überwachen und die umstrittenen Online-Durchsuchungen einsetzen. Dafür muss allerdings der BKA-Präsident oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der von einem Gericht geprüft wird. Wird dem Antrag stattgegeben, sichten zwei Beamte, von denen einer Richter ist, die Daten. Betreffen diese den Kernbereich der persönlichen Lebensführung, werden sie gelöscht und nicht verwertet.
»Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben der Verfassung im Einklang steht, ist gewährleistet, dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt«, so Schäuble. Im Februar hatte nämlich das BVG das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetze zur Online-Durchsuchung kassiert und festgestellt, ohne richterliche Anordnung ginge nichts, und Eingriffe in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müssten unbedingt vermieden werden.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundestag diskutiert. (Daniel Dubsky)