Musikkonzern verliert bizarren Gerichtsstreit

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Universal hatte Klage gegen den eBay-Händler Troy Augusto im Mai letzten Jahres eingereicht. Augusto hatte kostenlose Promotion-CDs des Musiklabels bei eBay zum Verkauf angeboten. Ein Vorgehen, das Universal wiederstrebt. Der Konzern berief sich dabei auf den “For promotional use only, not for sale”-Aufkleber auf den Datenträgern. Das bedeutet laut Universal, dass sie dich CDs auch weiterhin im Besitz des Plattenlabels befinden. So ausgelegt wäre sogar das Wegwerfen eines solchen Datenträgers illegal.

Wie das US-Gericht nun entschied ist Universals Forderung übertrieben. Die Richter beriefen sich dabei auf die “First Sale Doctrine”. Dabei handel es sich um ein seit 1908 gültiges Gesetzt, die folgendes besagt: Sobald der Urheber eines kopiergeschützten Werkes dieses verkauft oder weitergibt, ist der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers berechtigt dieses weiterzuverkaufen. (Maxim Roubintchik)

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