US-Gericht: Wiederverkauf von Promo-CDs legal

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Die Klage des Musik-, Entertainment und überhaupt Medien-Riesen Universal gegen Troy Augusto wurde vom zuständigen US-Bezirksgericht abgewiesen. Das Unterhaltungsimperium aus Frankreich hatte Herrn Augusto wegen angeblichen Copyright-Bruchs vor Gericht gezerrt.

Sein Vergehen: Promo-CDs, die an Journalisten oder Radio-DJs gratis und mit “not for resale” Aufkleber herausgegeben werden, auf Ebay weiter zu verkaufen. Die Streitfrage ist hier also: Ist eine Musik-CD “geistiges” und damit imaginäres Eigentum des Vertriebs oder eben eine Sache wie tausend andere auch, die man auch gebraucht weiterverticken darf, ohne als kriminell zu gelten. Das Gericht neigte letzterer Auffassung zu (bravo!) und limitierte damit den pauschalen Besitzanspruch der Entertainmentkonzerne.

Ein Universal-Sprecher bezeichnete das Urteil als “inkorrekt in mehreren wichtigen Punkten”. Dann mal auf in die Berufungsinstanz. [fe]

Techradar

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