Domains mit zwei Buchstaben: VW erklagt sich vw.de

PolitikRecht

Wie die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung berichtet, hatte VW gegen die Denic geklagt, weil diese abgelehnt hatte, die Domain vw.de für den Autobauer zu registrieren. Schließlich sind laut den Vergaberichtlinien der Registrierungsstelle Adressen mit nur zwei Zeichen nicht zugelassen. Das OLG Frankfurt war allerdings der Meinung, die Domain stehe VW zu.

Die Denic ging zwar in Revision, doch die lehnte der Bundesgerichtshof ab. Auch dagegen wehrt sich die Denic – solange die Beschwerde geprüft wird, ist das Urteil des OLG nicht rechtskräftig. Zudem erklärte Denic-Sprecher Klaus Herzig gegenüber sueddeutsche.de, das Urteil beziehe sich nur auf den konkreten Fall VW: »Es wäre unzulässig, aus dem Urteil des Oberlandesgerichts zu entnehmen, dass die Denic zweibuchstabige Domains generell zur Registrierung freigeben muss.«

Die Denic würde ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, um den Autohersteller zu diskriminieren, stellte das Gericht fest, und damit im Wettbewerb behindern. Der Argumentation der Denic, Zwei-Zeichen-Domains seien ein technisches Risiko für Mail-Verkehr und Internet, wollte das Gericht nicht folgen. Zumal das Interesse des Konzerns an der Domains im Hinblick auf seine Bekanntheit höher zu bewerten sei. (Daniel Dubsky)

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