RIAA greift in die Trickkiste

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Seit letztem Jahr will die RIAA (Recording Association of America) juristisch durchsetzen, schon das Bereitstellen von Dateien in einem Sharing-Ordner sei eine Urheberrechtsverletzung und damit strafbar. Diese Konstruktion aber wollen nicht alle Richter übernehmen, so dass die Musiklobby immer wieder Niederlagen einstecken musste.

Deshalb griff die RIAA jetzt zu einem dreisten Verfahrenstrick. Nachdem ihren Anwälten klar war, dass sie bei einem bestimmten Gericht verlieren würden, zogen sie eine Klage zurück. Um sie dann erneut einzureichen, aber nicht namentlich gegen den zuvor Beklagten, sondern gegen einen “John Doe “, eine in der US-Justiz übliche Formel für erst später zu identifizierende Beklagte. Da die Gerichte ihre Fälle nach Namen zugeteilt bekommen, setzte die RIAA damit offenbar darauf, an einen anderen, ihrer Sache vielleicht geneigteren Richter zu kommen.

Damit ließ die Musiklobby jeden Respekt vor der unabhängigen Justiz und ihren Regeln vermissen. Mal sehen, was die Richter zu dieser neuen Rochade meinen.

(bk)

PC World

INQ: Bereit stellen ist nicht anbieten

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