Urteil: Firmen dürfen gekaufte Kontaktdaten nicht einfach fürs Marketing nutzen

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»Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen«, freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein. Dort hatten die Verbraucherschützer gegen die Firma Wenatex geklagt, weil sie personenbezogene Daten bei einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet hatte. Da sich das Unternehmen zuvor per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, Verbraucher nicht ohne ihr Einverständnis anzurufen, beantragte der Verband nach der Beschwerde einer Verbraucherin eine Vertragsstrafe. Wenatax weigerte sich zu zahlen, weshalb man Klage einreichte. Das Gericht verurteilte Wenatex nun zur Zahlung von 5100 Euro – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen wies darauf hin, die Verbraucherin habe sich gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut einverstanden erklärt, angerufen zu werden. Die Erlaubnis bezog sich allerdings nur auf eine bestimmte Umfrage. Das Gericht war der Meinung, Wenatex hätte prüfen müssen, zu welchem Zweck die gekauften Kontaktdaten erhoben wurden und wozu sich die Personen einverstanden erklärt haben. Eine solche Prüfung wäre insbesondere deshalb notwendig gewesen, da es sich um ein ausländisches Meinungsforschungsinstitut gehandelt habe, wo möglicherweise andere Rechtsvorschriften gelten. (Daniel Dubsky)

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