Beschlossen: Gesetzentwurf für elektronischen Einkommensnachweis
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für den elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) beschlossen. Dieser soll beim Bürokratieabbau helfen, denn statt auf Papier übermitteln Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012, so der Plan, die monatlichen Einkommensdaten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle. Wer Arbeitslosengeld I, Erziehungsgeld oder Wohngeld beantragt, geht nicht mehr mit Papierbescheinigung zum Amt, sondern die Behörden fragen die Daten direkt bei der Speicherstelle ab. Das soll das gesamte Verfahren deutlich beschleunigen und Unternehmen pro Jahr 85 Millionen Euro sparen.
»Der Gesetzentwurf zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können«, freut sich Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Für die Einrichtung und den Betrieb der Speicherstelle stellt der Bund zunächst 55 Millionen Euro bereit. Zudem will man Arbeitnehmern die Kosten für eine qualifizierte digitale Signatur erstatten, denn das System sieht vor, dass die Daten von Behörden nur abgefragt werden können, wenn der Arbeitnehmer dies per Chipkarte bestätigt. Es soll allerdings keine neue Karte eingeführt werden; man plant, die Signatur auf Bankkarten oder digitalem Personalausweis unterzubringen.
Ohne die Zustimmung des Betroffenen können also keine Daten abgefragt werden. Zudem können die Bürger die Signatur auch anderweitig nutzen und nicht nur bei Behörden. Bundesminister Glos: »Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft.«
Die Infrastruktur für ELENA soll bis 2009 aufgebaut sein, so dass Arbeitgeber ab 2010 Meldungen elektronisch übermitteln können. Ab dem 1. Januar 2009 wird das ELENA-Verfahren dann eingeführt – zunächst nur für sechs Bescheinigungen. Man will aber bis 2015 prüfen, ob nicht alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können. (Daniel Dubsky)