Internet: Eltern haften für ihre Kinder
Die Gefahren, die von einem Computer ausgehen, erkannte das Landgericht München. Denn durch ihn könnten Dritte geschädigt werden. Zum Beispiel durch Verstöße gegen das Urheberrecht.
Es ging um ein 16-jähriges Mädchen, das ein Video aus 70 Kinderfotos erstellt und bei MyVideo sowie Web.de eingestellt hatte. Die Fotografin wollte dafür wie üblich Geld sehen, viel Geld. Sie verklagte die Eltern, um an Geld, viel Geld zu kommen.
Die Eltern argumentierten vergeblich, ihre Tochter habe in der Schule einen IT-Kurs belegt und in Sachen Internet viel mehr Ahnung als sie selbst. Und überhaupt, Eltern könnten den Zugang ihrer Kinder zum Internet längst nicht mehr voll kontrollieren.
Sie hätten ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt, belehrte sie das Gericht. Die erfordere “auch eine laufende Überwachung dahin gehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt”.
Ursula Walter vom bayerischen Elternverband findet das nicht nur unverständlich, sondern absolut unpraktikabel. Eine völlige Kontrolle sei bei älteren Kindern praktisch nicht mehr möglich: “Man kann die Kinder ja nicht festbinden und die Kiste aus dem Fenster schmeißen.”
Das weltfremde Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(bk)