Frankfurt: Hacker in Haft ohne Haftbefehl

Allgemein

Rechtsstaat? Das war einmal. Heute dürfen US-Dienste ohne juristische Grundlage mitten in der Bundesrepublik Leute inhaftieren (und womöglich Schlimmeres), ohne das Haftbefehl, richterliche Verfügung oder gar ein Anwalt auch nur in die Nähe des Vorgangs kommen. Seit nun schon 3. März sitzt in Frankfurt ein mutmaßlicher Hacker aus Estland auf deutschem Boden in einem Verlies, weil der Secret Service seine Nase nicht mochte. Die deutschen Behörden hatten den Mann gar nicht gekannt oder gesucht. Einen Haftbefehl gab es nie.
Ob er sich verdächtig benahm? Mitnichten! Der 24-Jährige wollte mit seiner Freundin am Frankfurter Flughafen in den Flieger nach Bali steigen, um schön Urlaub zu machen. Die Amerikaner schnappten ihn an der Passkontrolle. Ihr Verdacht: Der Mann müsse “Jonny Hell” sein, der im großen Stil mithilfe von Trojanischen Pferden sensible Daten geklaut und verkauft habe. Eine schlimme Sache. Schlimmer aber, dass es ja auch eine Verwechslung sein könnte. Aber das darf niemand überprüfen.
Da die bürgerrechtsfreien Umstände nun ans Tageslicht kamen, versprach das Bundesamt für Justiz in Washington, die Zustellung eines vorläufigen (!) Haftbefehls per E-Mail. Der noch nicht da ist. Und offenbar auch keine Grundlage hat, denn es gab bei keiner kriminalistischen Behörde Hinweise für eine Verfolgung des Mannes. Der deutsche Bundestag und die hiesigen Behörden schauten bislang weg. Einzig Hans-Christian Ströbele, neben seinem Mandat im zivilen Leben Rechtsanwalt, erhob seine Stimme, sprach von Amtsanmaßung und will nun von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen sie aufgrund dieses Eingriffs in unser Hoheitsgebiet “gegenüber den USA ergreifen wird”. Doch bestimmt liegt schon ein Teppich bereit, unter dem der ganze Vorfall gekehrt werden soll. (rm)

Gulli

Lesen Sie auch :