Erpresst Filesharing-Anbieter die eigenen Kunden?

Allgemein

Solche Briefe bekommen Kunden des in Bratislava (Slowakei) beheimateten Betreibers Oxyron s.r.o. Und auch Kunden, die den Dienst nur getestet und gleich wieder gekündigt hatten. Sie hätten angeblich gegen geltendes Urheberrecht verstoßen:

“Uns liegt eine Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltschaft in einem Strafverfahren vor, welches nach unserer Einschätzung von der GVU e.V. (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) initiiert wurde.”

In den Briefen ist weiterhin davon die Rede, man habe die Vorwürfe überprüft und sie träfen zu. Damit habe der werte Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und sei zu Schadenersatz verpflichtet. Das mache dann 431,60 Euro für Rechtsberatungskosten, Übersetzungskosten, sonstige Auslagen. Und schnell her mit der Kohle, sonst gingen die Daten an Staatsanwalt und GVU:

“Glücklicherweise anonymisiert die Fastload-Software alle IP-Adressen. Somit ist es ohne unsere Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Ihre Daten zu ermitteln …

Wir werden diese Daten nicht weitergeben, sofern der Schaden ersetzt wird und die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung uns gegenüber fristgerecht eingeht.”

Liest sich, als wäre diese Firma selber ein Fall für den Staatsanwalt.

Zu den dubiosen Geschäftspraktiken passt eine Pressemitteilung der Firma, die sich großspurig als “einer der weltweit größten Entwickler und Anbieter von P2P (Filesharing) Software bezeichnet. Darin verkündete sie gönnerhaft eine “Kampagne gegen Kinderpornographie und Gewalt im Internet”:

“In Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden wurde ein selbstlernender Content-Filter entwickelt, welcher verdächtige Dateitausch-Vorgänge unter den P2P-Nutzern sofort an die Mitarbeiter meldet. Diese Vorgänge werden dann durch die Mitarbeiter geprüft. Liegt ein Missbrauchsfall vor, werden die Kundendaten und IP-Daten sofort an die zuständigen Staatsanwaltschaften über eine automatisierte Schnittstelle weitergeleitet.”

Befragte Anwälte empfehlen, sich von den offenkundigen Serienabmahnungen Oxyrons nicht beeindrucken zu lassen. Nichts zu unterschreiben und schon gar nicht zu bezahlen. Man solle “sich auf keinen Fall erpressen lassen”, rät auch Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

(bk)

Netzwelt

Pressemitteilung Oxyon s.r.o

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