Diebstahl beim Online-Banking? Die Bank ist schuld!
Wer ein Antivirenprogramm betreibt, sollte vor Phishing und vor Trojanern, die Bankdaten ausspähen, gewappnet sein. Das meint zumindest das Amtsgericht Wiesloch in Baden- Württemberg: Für möglicherweise entstandene Schäden haftet demnach das Geldhaus, nicht der Kunde.
Nach seinem Urteil (Az.: 4 C 57/08) trägt das Geldinstitut das Risiko einer gefälschten Überweisung. Weil Gerichte bisher eher zugunsten der Banken entschieden hatten, hoffen Beobachter nun auf ein Referenzurteil.
Die Bank könne nicht die Sicherung des Kunden-PC auf diesen abwälzen, erklärt das Gericht – die Bank hatte zuvor versucht, sich um die Rückbuchung verschwundenen Geldes zu drücken. Der Kunde habe zwar einen Virenschutz, aber keine Firewall, erklärte das Kreditinstitut. Das Gericht sah dies anders. (Manfred Kohlen)