Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Fusion von Sony und BMG ab
Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben (PDF), das Sony und Bertelsmann untersagte, ihr Musikgeschäft zusammenzulegen. Dies hatte die EU-Kommission 2004 zwar gestattet, doch nach einer Klage der Independent Music Companies Association (Impala) stellte das Gericht fest, die Genehmigung sei ungültig.
Die EU-Kommission leitete daraufhin ein zweites Kontrollverfahren zur Fusion der Firmen zum Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG ein – und sah erneut keine Probleme. Parallel dazu gingen Sony und Bertelsmann in die Berufung und waren damit nun erfolgreich. Der EUGH schloss sich zwar nicht der Argumentation der beiden Firmen an, entdeckte aber im Urteil erster Instanz mehrere Rechtsfehler, weshalb man es aufhob. Da man allerdings nur zwei der fünf von Impala vorgebrachten Klagegründe geprüft hat, verweist man den Fall zurück an die erste Instanz. Die endgültige Entscheidung dürfte also noch etwas auf sich warten lassen.
Wie weit die Justiz damit den realen Geschehnissen hinterherhinkt, zeigt die Tatsache, dass Sony und BMG mittlerweile bereits über eine vorzeitige Trennung verhandeln. (Daniel Dubsky)