Bayern: Streaming ist Fernsehen

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Unter “bestimmten Bedingungen” sollen in Bayern Streaming-Angebote in Zukunft als Rundfunk gelten – also nur mit einer Sendelizenz erlaubt werden. Eine entsprechende Änderung der Fernsehsatzung hat die BLM (Bayerische Landeszentrale für neue Medien) vergangene Woche verabschiedet.

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln vor allem Video-Streaming betreffen, wie es mit Tools wie Netviewer.com möglich ist. Demnach sind in “Streaming-Verfahren verbreitete” Angebote genehmigungspflichtig, wenn sie mehr als 500 gleichzeitige Zugriffe nur ermöglichen (haben müssen sie sie nicht) und “programminhaltlich keine Bedenken bestehen”. Unter 500 gleichzeitigen Zugriffen handelt es seich dem Arbeitspapier zufolge nicht um “Telemedien”, die der Sendelizenzpflicht unterliegen. Zudem geht es nur um Live-Streaming: Online-Videos wie die auf YouTube werden nicht kontrolliert.

Bei der technischen Möglichkeit von über 10.000 Zugriffen gleichzeitig ist sogar Genehmigungspflicht und Papierkram wie bei herkömmlichen Kabelsendern nötig. Da auch Internet-Radio mit mehr als 500 gleichzeitigen Zuhörern schon als Rundfunk im Sinne der bayerischen Gesetze gilt, ist die Ausweitung auf Videos nur konsequente Fortführung des Gedankens. Aber ob der sinnvoll ist? Zumindest kann man so Sender für Extremeisten vermeiden – aber leider auch sinnvolle Konkurrenz zu Öffentlich-Rechtlichem. (mk)

Meine Meinung: Vielleicht handelt es sich um eine Retourkutsche gegen den neuen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Der ist zwar noch nicht in Kraft getreten, ist aber auf Druck der Medien-Industrie entstanden und soll genau regeln, was die öffentlich-rechtlichen Sender online tun dürfen und was nicht. Entsprechend versucht der Staat nun, mit anderen Mitteln die Privatindustrie zu gängeln. (Manfred Kohlen)

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