Blizzard gewinnt Schlacht gegen WoW-Bots
Allerdings hielt das Gericht auch fest, dass das Urheberrecht von Blizzard zwar verletzt wurde, aber nicht so, wie der Spieleanbieter sich das vorgestellt hatte.
MMOGlider (wie das Produkt inzwischen umbenannt wurde) verstößt nämlich nach Auffassung des Gerichts gegen die Lizenzbedingungen, denen die Spieler zustimmen, wenn sie in WoW einsteigen – nicht aber gegen den Digital Millenium Act, wie Blizzard behauptet hatte.
Wie das Gerichtsverfahren in finanzieller Hinsicht für die beiden Parteien ausgehen wird, wird sich im September zeigen, wenn der Prozess vor eine Jury kommt – es sei denn, man einigt sich vorher außergerichtlich. [gk]
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