Bushido verfolgt unschuldige Rentner
Der deutsch-tunesische Rapper mit bürgerlichem Namen Anis Mohammad Youssef Ferchichi kennt sich bei Gericht schon lange aus, wurde ihm doch schon Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen. Er lässt sich auch gerne mal unflätig über Frauen und Schwule aus. Ein erfolgreicher Immobilienunternehmer ist er inzwischen auch, wie er sagt.
Jetzt reiht er sich auch noch ein in die Front der Musiker, die sich per Internet bestohlen fühlen. Und fand sogar einen Richter, der es gut mit ihm meinte. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen drei Beklagte, obwohl diese die Vorwürfe plausibel zurückwiesen.
Einer von ihnen ist ein Rentner, der glaubhaft bezeugen konnte, einen Typen namens Bushido überhaupt nicht zu kennen. Und er habe gar kein Programm, um Musik aus dem Internet zu holen. Ein Ehepaar war zur fraglichen Zeit überhaupt nicht am Computer. Wie einer der Verteidiger erklärte, hatten vielleicht Dritte ihr unverschlüsseltes WLAN für Filesharing benutzt.
Worauf es gar nicht ankomme, befand der Richter. Wenn die Beschuldigten ihr WLAN nicht per Passwort schützten, müssten sie eben haften. Und strafrechtlich ermittelt wird auch noch gegen sie. Anwalts- und Gerichtskosten dürfen sie ebenfalls abdrücken.
Anders als dieses Düsseldorfer Gericht hatte vor kurzem das Oberlandesgericht Frankfurt gegen eine solche “Mitstörerhaftung” bei einer Internetverbindung über offenes WLAN entschieden.
(bk)