Creative Commons: Deutsche Lizenzversion 3.0 ist da

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Nachdem nun auch im deutschen Urheberrecht Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten im Voraus eingeräumt werden können, hat man die deutschen CC-Lizenzen in Version 3.0 um einen entsprechenden Passus erweitert, der dies ebenfalls gestattet. Zudem hat man Sui-Generis-Datenbankenrechte explizit in die Lizenzen einbezogen und erklärt, auf sie zu verzichten. Das soll verhindern, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten ausgehebelt werden, indem man die Inhalte in eine Datenbank aufnimmt.

In den CC-Lizenzen werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Außerdem lässt nun die Lizenzvariante »Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen« (kurz: BY-SA) bei der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zu – man muss allerdings zu einem »gleich wirkenden Lizenzmodell« wechseln. Das solll für mehr Kompatibilität zwischen den einzelnen Lizenzmodellen sorgen und verhindern, dass Inhalte in einem Lizenzmodell gefangen bleiben.

»Die Arbeit hat sich gelohnt« erklärt John Weitzmann, der als Projektleiter Recht von Creative Commons Deutschland mit für die Anpassung der Lizenzen verantwortlich war, »denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.« (Daniel Dubsky)

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