Härteres Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung
Telefonwerbung entwickelt sich für Verbraucher immer mehr zum Ärgernis. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Herbst 2007 wurden bereits 64 Prozent der Bundesbürger ohne ihre Einwilligung von Unternehmen angerufen. 86 Prozent fühlen sich durch die Anrufe belästigt.
Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzesentwurf (PDF) ausgearbeitet, der die Verbraucher besser schützen soll. Gestern wurde der Entwurf vom Bundeskabinett abgesegnet. Man rechnet damit, das der Bundesrat bis Mitte September eine Stellungnahme abgibt und der Entwurf anschließend im Bundestag beraten wird. Anfang 2009 wird das Gesetz voraussichtlich inkraft treten.
Größte Neuerungen: Die Anrufer dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken – bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro – und wer Verbraucher ohne ihre Einwilligung anruft, muss mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro rechnen.
Besonderen Wert hat man im Gesetzentwurf darauf gelegt, dass der Verbraucher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit will man verhindern, dass die Werbenden sich auf Zustimmungserklärungen berufen, die in einem anderen Zusammenhang abgegeben wurden.
Darüber hinaus bekommen die Verbraucher mehr Möglichkeiten, am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Ausnahmen vom Widerrufsrecht wie es sie bislang für Abos von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie für Wett- und Lotterie-Dienstleistungen gab, fallen weg.
»Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten«, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. »Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden«, so Zypries weiter.
Verbraucherschützer hatten allerdings schon im Vorfeld bemängelt, dass ein Bußgeld von 50 000 Euro für unerlaubte Werbeanrufe nicht hoch genug sei. Zudem hätte man es deutlich besser gefunden, wenn am Telefon abgeschlossene Verträge erst gültig werden würden, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat.