19 Mobilfunk-Anbieter wegen unzulässiger AGB abgemahnt

MobileMobilfunkPolitikRechtSmartphone

Bei einem Anbieter entdeckten die Verbraucherschützer gar 23 Regelungen, die nicht zulässig und zum Nachteil des Verbrauchers waren.

Abgemahnt hat man die Mobilfunker zumeist, weil sie sich das Recht vorbehalten, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Solche Klauseln sind dem vzbv zufolge allerdings seit einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam. »Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen«, bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer auch erfolgreich gegen Callmobile geklagt. Mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg wird dem Mobilfunk-Anbieter untersagt, auf seiner Website mit der Aussage »Keine Grundgebühr« für die Prepaid-Tarife zu werben. Denn für den Fall, dass der Kunde weniger als sechs Euro in drei Monaten vertelefoniert, fällt eine »Administrationsgebühr« an. Dies sei irreführend, befand das Gericht.

Auch der Slogan »kostenlos Mobilnummer mitnehmen« wurde Callmobile untersagt, da keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Mobilfunk-Anbieter für die Freigabe der Nummer berechnet. »Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen”, stellt Cornelia Tausch vom vzbv fest. (Daniel Dubsky)

Lesen Sie auch :