Gnadenfrist für UFO-Hacker
Im Fall des “UFO-Hackers” Gary McKinnon hat sich der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof eingeschaltet. Am gestrigen Mittwoch entschied das Gericht, dass mehr Zeit benötigt würde, um McKinnons Eingabe zu prüfen. Bis zum 29. August solle seine Auslieferung an die USA verzögert werden, damit seine Vorwürfe geprüft werden können, in den USA würden ihn unmenschliche Haftbedingungen und ein nicht-rechtsstaatliches Verfahren erwarten.
Tatsächlich werden in den USA Personen, die als Angreifer gegen militärische Einrichtungen gelten – und genau das wird McKinnon vorgeworfen – ausserhalb der Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit oder der Genfer Konvention behandelt. Britische Gerichte hatten zuvor in mehreren Instanzen dem Auslieferungsantrag zugestimmt.
Gary McKinnon wurde bekannt durch den mutmasslich grössten Einbruch in militärische Netzwerke, der jemals bekannt wurde. Er hatte sich Einlass in die Netzwerke des US-Verteidungingsministeriums (Pentagon), der US Armee, US Flotte und US Luftwaffe verschafft, um, wie er selbst sagte, dem UFO-Mythos nachzuspüren. (Fritz Effenberger/mk)