Second Berlin

Allgemein

Dahinter steht die Berliner Metaversum GmbH, die anschließend die übrigen Hauptstädte der Welt in ihr virtuelles Reich überführen möchte. Abgesehen von der gezielten Vermeidung von allem, was untenrum ist und Phantasien entzünden könnte, wurde das Konzept von Second Life übernommen. Statt Linden-Dollars wird mit Globals bezahlt, was teuer werden könnte. Denn es sind nicht immer neue phantastische Inseln zu besiedeln, sondern nur so viele Wohnungen verfügbar, wie in Berlin tatsächlich vorhanden sind. Ergo verknappte Immobilien, ganz wie im echten Leben (können wir also gleich hier bleiben). Viele Wohnungen sind angeblich bereits verkauft. US-Interessenten, die etwa die Hälfte der bislang 10.000 Testnutzer stellen, sollen ganz heiß sein, ihre Koffer nach Berlin zu bringen. Auch Ladengeschäfte darf man betreiben, muss aber für die Umsätze “eine kleine Provision” abdrücken. Die “Twinizens”, die stets vollständig gekleideten Avatare der Benutzer, unterhalten sich mit Buchstabenfolgen, die in Sprechblasen erscheinen. Gab’s das nicht auch schon mal?

Die Einstiegsmitgliedschaft ist kostenlos, für monatlich 10 Euro gibt es mehr. Berlins Regierender Wowibär bekam zur Eröffnung einen virtuellen Stadtschlüssel überreicht und freut sich darauf, die Beamtentätigkeit virtualisieren zu können: “Vielleicht kann man ja eines Tages auch virtuell zur Verwaltung gehen und einen Antrag einreichen.” Wahlwerbung der Parteien und Kunstdarbietungen Berliner Museen könnten ihn ebenfalls begeistern. Und wäre damit nicht vielleicht das Problem der kostspieligen drei Opernhäuser der Stadt zu lösen?

Zugang zur Stadt erhält nur, wer volljährig ist. Und einen Client für Windows Vista oder XP herablädt. Wie immer empfiehlt sich zuerst ein Blick ins Kleingedruckte. Das enthält jede Menge Einschränkungen und Verpflichtungen, in Englisch, aber mit deutscher Gründlichkeit verfasst:

Du darfst nichts unternehmen, was ein Problem für Twinity sein könnte. Du sollst den Anweisungen von Metaversum und all seinen Beauftragten immer und überall Folge leisten. An allen öffentlichen Orten “dürfen deine Handlungen nicht unanständig sein, anstößig oder unmoralisch nach den Maßstäben deines Wohnortes oder des Ortes in der realen Welt, die simuliert wird, wie etwa die Normen der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Wenn zum Beispiel dein Wohnort New York ist und sich dein Avatar in einem Teil von Twinity befindet, der Berlin simuliert, so hast du die Vorschriften und Gesetze sowohl von New York als auch von Berlin zu beachten.”

Also kein buntes Treiben, wie es dem Hörensagen nach in Second Life vorherrschen soll. Vielleicht eine neue Heimat für Anshe Chung, die dort von fliegenden Penissen belästigt wurde?

Eine (ausdrücklich nicht vollständige) Liste des in Twinity keinfalls Erlaubten findet sich in Abschnitt 15.6 der Geschäftsbedingungen. Aufgeführt werden Informationen über Waffenherstellung oder Waffenkauf ebenso wie Wettspiele und Wirtschaftsspionage. Inhalte oder Handlungen dürfen nicht “anstößig, vulgär, belästigend, drohend, obszön, religiös, gewaltsam, sexistisch oder in anderer Weise abträglich für Jugendliche sein”. Wie man hier sieht, scheinen nicht mal diese Anwälte ihren eigenen Quatsch zu lesen – oder finden die wirklich “religiös” so bedenklich wie obszön und gewaltsam?

Einer der Avatare, mit denen Twinity wirbt, trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift “Third Life”. Bingo. Noch ein drittes Leben, das langweiliger ist als das erste.

(bk)

Tagesspiegel

Twinity

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