Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig an

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Nachdem die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) vor Gericht zog, erklärte das Verwaltungsgericht in Berlin, der Zwang zur langfristigen Datensicherung könnte verfassungswidrig sein.

Die Beschwerde richtet sich vor allem um die so genannte “Auslandskopfüberwachung“, die die aktuelle TKÜV (Telekommunikations-Überwachungsverordnung vorschreibt. Alle Verbindungen aus Deutschland ins Ausland müssen demnach überwacht werden. Das Verwaltungsgericht hält die nun für “unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.”

Ein Mitglied des europäischen Telekommunikationsverbandes hatte schon im Juni eine Klage angestrengt, ebenfalls beim Verwaltungsgericht in Berlin. Dieses erklärte, einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes seien wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (Beschluss vom 02.07.2008 – VG 27 A 3.07) – und leitete den Fall an das Verfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Noch wartet die Branche auf einen Prozess und eine Entscheidung.

Der Verband, dessen Mitglieder mehrfach von deutschen Staatsanwälten gemahnt wurden, vertritt nichtdeutsche Telekommunikationsanbieter in der Bundesrepublik. Dem Transport von Daten und Sprache über internationale Netze könne man nicht mit rein deutschen Gesetzen vereinbaren, zumal keine “besondere Sach- und Verantwortungsnähe zu den potenziell durch Telekommunikation vorbereiteten Straftaten” bestehe. Und nach hiesiger Verfassung (Art. 10 Abs. 1 GG) sei es ohnehin geboten, die Telekommunikation der Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.  (MK)

 

Meine Meinung: Innenminister Schäubles Kontrollwahn können deutsche Juristen nicht so einfach auf das Ausland anwenden – den internationalen Firmen stinkt dies ohnehin gewaltig. Auch die deutschen Unternehmen stehen einem großen Kostenblock ohne Ergebnis gegenüber. Es ist zwar logisch, dass Terrorismus inzwischen international abläuft – doch bis die Massen von Daten mit hohem finanziellem Aufwand erfasst sind und sie mit noch höherem zeitlichem Aufwand intelligent ausgewertet werden, ist es doch meist eh schon zu spät. Die Vorratsdatenspeicherung kann weltweite kriminelle Aktivitäten nicht verhindern – und intelligente Terroristen suchen sich sowieso immer einen Weg um die Erfassung herum. Sie wissen mehr über Kryptographie und Datensicherheit als deutsche Behörden. Daher könnte man meines Erachtens die entsprechenden TKÜV-Vorgaben kippen. (Manfred Kohlen)

 

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