BGH: Keine Urheberabgaben auf PCs

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Mit einem PC könnten »weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden«, erklärte der BGH. Daher bestünde kein Vergütungsanspruch.

Mit dem Urteil wurden zwei Entscheidungen der Vorinstanzen gekippt, in denen der VG Wort Urheberrechtsabgaben zugestanden wurden. Die Verwertungsgesellschaft forderte von Fujitsu Siemens für jeden PC 30 Euro, die vom Berufungsgericht jedoch auf 12 Euro reduziert wurden.

Zwar könne man mit einem PC sowie Drucker und Scanner Kopien anfertigen, so der BGH, in diesem Fall sei aber lediglich der Scanner zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt und damit vergütungspflichtig.

Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf das bis Ende 2007 gültige Urheberrecht. Ob eventuell ein Vergütungsanspruch nach den seit Anfang 2008 geltenden Regelungen vorliegt, ließen die Richter offen. (Daniel Dubsky)

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