Gerichtsurteil: Keine Gebührenabgabe für Internet-Computer

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Die richterliche Entscheidung von Gestern (Az.: 7 K 1473/07) ist noch nicht rechtskräftig, da noch ein Einspruch möglich wäre. Im konkreten Fall verhandelte das VG Münster einen Bescheid des WDR für einen internetfähigen PC. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wollte 5,52 Euro im Monat kassieren, ohne die tatsächliche Mediennutzung je geprüft zu haben. Die Münsteraner Richter befanden, aus dem bloßen Besitz des Computers könne nicht automatisch auf Rundfunkempfang geschlossen werden. Ähnliches hatte vor ein paar Wochen auch schon der IT-Branchenverband Bitkom gefordert.

Internet-PC wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, “aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte”, heißt es in der Urteilsbegründung aus Münster. Sonst könnten ja auch internetfähige Kühlschränke mit Rundfunk-Gebühren belegt werden. Natürlich sei der Nachweis der tatsächlichen Nutzung schwierig zu führen, aber solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne den technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, blieben die Richter hart. (Ralf Müller)

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