Keine Urheberabgaben für PCs – VG Wort zieht vors Bundesverfassungsgericht
Dass der BGH urteilte, für PCs würden keine Urheberrechtsabgaben anfallen, da Computer nicht zum Verfielfältigen durch Ablichten gedacht seien, kommt bei der VG Wort nicht gut an. Standpunkt des BHG sei, »dass Kopien nur dann vergütungspflichtig sind, wenn sie von Papier zu Papier angefertigt werden«, kritisiert Dr. Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort. »Veröffentlicht ein Autor einen Aufsatz in einer gedruckten Fachzeitschrift, erhält er hierfür eine Kopiervergütung, veröffentlicht er denselben Artikel aber auf CD-ROM oder im Internet, geht er leer aus. Dies ist eine eklatante Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden«, so Melichar weiter. Man werde daher Verfassungsbeschwerde einlegen. (Daniel Dubsky)