Klagen gegen Tauschbörsennutzer scheitern oft
Gerade in Familienhaushalten haben Nutzer von Tauschbörsen kaum etwas zu befürchten, da die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen kann, wer für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist. »Solange niemand in der Familie ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet«, erklärte der düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth gegenüber der Wirtschaftswoche. Er hatte sich zudem im Sommer mit zwei anderen Generalstaatsanwälte geeinigt, nur noch zu ermitteln, wenn es um mehr als 3000 Musiktitel geht. »Jedenfalls in Alltagsfällen rechtfertigt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine ausufernden Ermittlungen, auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern«, so Steinforth gegenüber dem Wirtschaftsmagazin.
Der Musikindustrie gefiel das gar nicht, sie stellte sogar Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Doch eigentlich, so Steinforth, ginge es der Industrie gar nicht um die strafrechtlich Verfolgung – sie will die Namen der Internet-Nutzer ermitteln, um zivilrechtlich gegen sie vorzugehen. Aber auch hier dürfte man »nur noch unter sehr engen Voraussetzungen« Auskunft geben. Der Gesetzgeber müsse aktiv werden. »Er könnte das Zivilrecht dahingehend ändern, dass jeder Betroffene, der darlegt, dass eines seiner Werke im Internet aufgetaucht ist, sofort mit oder ohne Richter einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider bekommt.« (Daniel Dubsky)