Vorratsdatenspeicherung: Gerichtsschlappe für den Staat
Die Bundesregierung musste gerade einen weiteren juristischen Dämpfer einstecken: Sie könne nicht einfach die Konzerne zur Vorratsdatenspeicherung zwingen und ihnen dann auch noch die Kosten aufbürden, entschied die zuständige Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts einen Eilantrag der BT Germany, Tochtergesellschaft der British Telecom. Zuvor hatten die Berliner schon in einem anderen Verfahren zum gleichen Thema angemerkt, dass diese Form der Datensammelei verfassungswidrig sein könnte.
Wohl erst die Urteile von Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht werden am Ende Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Fall erreichen. Immerhin stehen die Vorzeichen klar gegen die Regierungspläne. So konnten die Briten in Berlin vorrechnen, dass allein für ihre kleine deutsche Unternehmung die Kosten schmerzhaft hoch geworden wären: Rund 720.000 Euro komme allein die Einrichtung der Technik; hinzu kämen rund 420.000 Euro jährliche Betriebskosten.
Ab dem 1. Januar hätte die Überwachungstechnik stehen müssen. Mit dem Eilentscheid ist die Notwendigkeit erst einmal vom Tisch. Das Gericht begründete die Entscheidung auch mit einem “unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit”. BT Germany betreibt übrigens auch noch eine zivilrechtliche Klage gegen die Bundesrepublik. (Ralf Müller)