Verbraucherschützer: Rechtlicher Etappensieg gegen Onlineabzocker
Das Landgericht Hanau sprach klare Worte: So genannte Kostenfallen Internet sind ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Die Verbraucherzentralle (vzbv) möchte vor Gericht beweisen, dass die Gewinne des Internetanbieter Online Service nicht rechtens sind. Falls die vzbv den Prozess gewinnen sollte, könnte das Urteil wegweisend für alle »Abzocker« im Internet sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er mit diversen Angeboten den Eindruck erweckt hat, dass es sich dabei um kostenlose Leistungen wie Lebenserwartungstests handelt. In Wirklichkeit schlossen die Nutzer bei der Anmeldung einen Vertrag über knapp 60 Euro ab. Die Verbraucherschützer versuchen zu beweisen, dass die geschlossenen Abkommen rechtlich nicht vertretbar sind.
Laut dem vzbv werden deutschlandweit monatlich 20.000 Internet-Nutzer Opfer von dubiosen Angeboten im Web. Auch gegen Mail-Anbieter Web.de war mal laut eigenen Angaben erfolgreich: Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als »Treuegeschenk« und »Dankeschön« an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Wirklich informiert wurden die Kunden nicht – höchstens im Kleingedruckten.
»Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet«, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, »Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft«. (Maxim Roubintchik)