Bundesgesetz zur vollständigen Speicherung des Internet ist in Kraft

Allgemein

Keine Missverständnisse hier: Eigentlich ist die Deutsche Nationalbibliothek eine gute Idee. Und ebenso, dass dort von allen veröffentlichten Werken ein Exemplar liegen soll. Damit nichts verloren geht.

Nur: Was ist mit dem Internet? Dort geht ja alles immer sofort, und andererseits überhaupt nie irgendetwas verloren. Wie soll man das archivieren,wenn überhaupt? Sicher nicht, wie in der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” niedergelegt, die gerade in Kraft getreten ist. Demnach müssten nämlich alle Betreiber aller Webseiten alle Inhalte (Filme? Bilder? Audio?) als PDF per FTP-Upload an die DNB schicken. Sozusagen ein gesetzlich festgelegter DDoS gegen die Bibliothek.

Und weil das sowieso nicht funktionieren wird, sieht man gesetzgeberseitig von einer Strafbewehrung ab, so dass sich auch wirklich niemand darum kümmern muss. Unbeantwortet bleiben auch sinnvolle Fragen wie “Was tun, wenn bei Ablieferung monografischer Netzpublikationen die Dateigröße von 50 MB (Datei hochladen) bzw. 200 MB (Datei per URL abliefern) überschritten wird?”, so dass man hier noch etwas Feintuning erwarten muss. [fe]

Deutsche Nationalbibliothek

Bundesgesetzblatt

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