Neuer Rundfunkstaatsvertrag schränkt Online-Aktivitäten von ARD und ZDF ein
Schon lange wird darum gestritten, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet tun dürfen und sollen – und was nicht. Denn private Sender, Zeitungen und Nachrichtenportale fürchten die gebührenfinanzierte Konkurrenz und setzen sich dafür ein, deren Kompetenzen online zu beschneiden. Nun haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag geeinigt, die genau das tun. So sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Sendungen künftig nur noch sieben Tage lang online anbieten dürfen, wichtige Großereignisse und Bundesliga-Spiele sollen schon nach 24 Stunden wieder aus dem Web verschwinden.
Anzeigenportale, Preisvergleichsdienste, Versicherungsrechner, Online-Spiele, Musik-Downloads, Partner- und Tauschbörsen sowie allgemeine Ratgeberportale, die zu keiner Sendung gehören, sind künftig für die Öffentlich-Rechtlichen tabu. Zudem sollen alle Internet-Angebote einen so genannten Drei-Stufen-Test durchlaufen und daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie viel sie kosten werden.
Bei ARD und ZDF herrscht nun Ernüchterung. Von einem »Kompromiss, mit dem wir leben müssen«, sprach etwa der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Er kritisierte vor allem, dass gebührenfinanzierte Angebote wegen enger und aus Publikumssicht sinnloser Fristen zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen. Die Position der Zeitungsverleger sei weitgehend übernommen worden, bemängelte ZDF-Intendant Markus Schächter.
Die Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag sollen nun am 18. Dezember beschlossen und dann im Frühjahr 2009 von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Bis dahin will man auch noch einmal mit der EU-Kommission reden, die zuletzt energisch Änderungen gefordert und sogar mit einem Missbrauchsverfahren gedroht hatte. (Daniel Dubsky)