Streitobjekt Buchsuche: Google einigt sich mit Autoren

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Vor vier Jahren startete Google mit dem Digitalisieren von Büchern, um diese über eine Suche zugänglich zu machen. Ziemlich schnell handelte man sich damit allerdings Ärger ein, denn Autoren und Verlage sahen darin eine Urheberrechtsverletzung. Jetzt, nach mehrjährigem Verhandlungsmarathon, präsentiert man eine Einigung: man zahlt 125 Millionen Dollar, um die Forderungen zu begleichen und ein Buchrechte-Register aufzubauen. Dieses soll künftig als unabhängige Instanz die Vergütung der Autoren und Verlage für online abgerufene Bücher übernehmen. Bisher steuert nur Google mit seiner Buchsuche Geld bei, in der man Werbung einblendet und Möglichkeiten bietet, die Bücher zu erwerben. Man hofft aber, dass sich bald andere Anbieter anschließen.

Teil der Einigung ist auch, dass Google geschützte Werke erfasst, die nicht mehr verlegt werden. Online soll man dann zumindest eine Vorschau erhalten. Eine komplette Online-Version lässt sich nur an festgelegten Computern in öffentlichen Büchereien und Universitätsbibliotheken abrufen. Zudem bietet man Hochschulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen Abos an, über die diese Zugang zu den digitalisierten Sammlungen großer und renommierter Bibliotheken erhalten.

Beide Seiten feiern die Einigung nun als großen Erfolg. »In den Anfängen der Google Buchsuche war es unser Traum, einen Online-Zugang zu Büchern zu haben und die Suche nach Büchern immer weiter zu vereinfachen. Schritt für Schritt nähern wir uns diesem Ziel. Mit der heutigen Vereinbarung haben wir ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan«, sagte Google-Gründer Sergey Brin. Und auch Roy Blount Jr., Präsident der Authors Guild, die Klage gegen die Buchsuche eingereicht hatte, ist zufrieden: »Als Leser und Wissenschaftler ist es für mich ein großer Gewinn, von meiner örtlichen Bücherei die großartigsten Bibliotheken der Welt Online durchsuchen zu können. Nun ja, und auch als Autoren schätzen wir eine entsprechende Bezahlung, wenn Menschen unser Werk nutzen. Daher empfinde ich dieses Abkommen als ausgesprochen sinnvoll.«

Die neuen Angebote der Google Buchsuche stehen zunächst nur US-Nutzern zur Verfügung. Für User außerhalb der USA ändert sich nichts, es sei denn die Rechteinhaber genehmigen ausdrücklich den Zugriff auf ihre Werke auch aus anderen Ländern. (Daniel Dubsky)

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