Urteil: Werbeslogan »Ein Leben lang gratis telefonieren« unzulässig

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Das Gericht bemängelt den Werbespruch »Ein Leben lang gratis telefonieren«. Wenn dennoch weitere Kosten entstehen können, sei dies eine irreführende, illegale Werbeaussage, so das Urteil.

Bis jetzt garnierte die Branche gerne ihre Flatrate-Telefontarife mit den Phrasen »gratis«, »umsonst« und ähnlich schillernden Worten. Den Telefontarif ein Leben lang garantieren zu wollen, ist da ein noch stärkerer Anreiz für den Verbraucher, die Werbung zu betrachten. In der Regel sind aber mit dem Flatrate-Tarif nur Verbindungen im eigenen Netz abgegolten. Für den Nutzer entstehen meist Folgekosten, wenn sie sich in fremde Netze einwählen. Dem Gericht nach reicht es nicht aus, dass die Firmen ihre speziellen Vertragsklauseln in Kleinst-Schrift auf der letzten Seite ihrer Werbe-Medien anmerken.

Das bremer Urteil (AZ: v. 05.09.2008 – Az.: 2 W 48/08) stützt sich auf die allgemeine juristische Auffassung, dass eine plakative, falsche und irreführende Werbeaussage nicht durch unauffällige Erklärungen relativiert werden kann. Es reicht als »Irreführung« schon aus, wenn der Verbraucher durch die Schlagzeile auf das Angebot aufmerksam gemacht wird. (Martin Bobowsky)

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