Verfassungsrichter: Wahlcomputer sind unsicher
Die Bundesverfassungsrichter ließen bei der Verhandlung durchblicken, dass bei den derzeit eingesetzten Wahlgeräten Chaos herrscht. Die Richter bemerkten dies, da der Papierweg mit dem klassischen Wahlzettel im Gegensatz dazu bis in das kleinste Detail geregelt sei. Der Richter Mellinghoff legte den Zuhörern nahe, dass das Verfassungsgericht am Ende des Prozesses eine Grundsatzentscheidung zum Einsatz vom Wahlcomputern herbeiführen werde.
Bei den beanstandeten Geräten handelt es sich um die Wahlkomputer Nedap ESD 1 und ESD 2. Die Beschwerdeführer sehen das Demokratieprinzip Öffentlichkeit und Transparenz mit diesen Maschinen gefährdet. Weder der Wähler, noch die Wahlvorstände können kontrollieren, ob die abgegeben Stimmen unverfälscht bei der Zählung vorliegen.
Bedenklich empfanden die Kläger auch, dass bei Wahlen andere Geräte eingesetzt wurden, als die ursprünglich amtlich zugelassenen Geräte. Die Beschwerdeführer wenden darüber hinaus ein, dass die Überprüfung und Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nicht mit Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Einer der Beschwerdeführer, der Hamburger Staatsrechtler Ulrich Karpen führt an, dass mit dem aktuellen Geräten die Demokratie-Prinzipien: Öffentlichkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrollierbarkeit nicht gewährleistet seien. Bundespolitiker wie der FDP-Politiker Max Stadler räumen nun ein, dass die bestehenden elektronischen Wahlmaschinen zumindest nochmals überdacht werden sollten. Diese späte Einsicht erstaunt um so mehr, da schon bei den US-Präsidentschaftswahlen 2000 in Florida ernsthafte Probleme mit Wahlcomputern beobachtet wurden und auch bei den jüngsten Wahlen in Brandenburg eigenartige Wahlpraktiken mit den elektronischen Wahlkabinen beobachtet wurden. (Martin Bobowsky)