Urteil: Telekom darf Billig-Vorwahlen nicht abschalten

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Die Bundesnetzagentur hatte verfügt, dass die Telekom ihren Kunden weiterhin die Möglichkeit für Call-by-Call und Preselection einräumen muss. Dagegen ging der rosa Riese vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig vor, wollte man doch die Verpflichtung für Auslandsgespräche aufgehoben haben und mit Großkunden individuelle Lösungen aushandeln. Dass Gericht schloss sich aber der Argumentation der Bundesnetzagentur an, dass die Telekom im Bereich Festnetzanschlüsse noch immer eine beträchtliche Marktmacht habe. Es hätte sich gerade erst ein »gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre«, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Daniel Dubsky)

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