Koalition einigt sich bei Online-Durchsuchungen

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Zwar hatte man sich in der Bundesregierung bereits im Juni auf einen Entwurf für das neu BKA-Gesetz geeinigt, doch bei den Parteien gab es noch einigen Diskussionsbedarf. Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, haben sich Union und SPD nun jedoch auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen können. »Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht«, zitiert sie den Vizechef der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach.

Bosbach zufolge soll die Online-Durchsuchung privater Computer bis 2020 befristet werden. Um sie einzusetzen bedarf es der Anordnung eines Richters. Zudem muss sichergestellt werden, dass die so gesammelten Daten nicht den vom Bundesverfassungsgericht als besonders schützenswert eingestuften Kernbereich der persönlichen Lebensführung verletzen. Dies sollen jeweils zwei BKA-Beamte und ein Datenschutzbeauftragter der Behörde überprüfen.

Laut AFP soll der Gesetzentwurf nun schon am Donnerstag der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Anschließend muss er noch durch den Bundesrat.

Kritik am Gesetzentwurf kommt von Seiten der FDP. Die Befristung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger »eine Farce«. Denn bei zwölf Jahren hätte man sich die Frist gleich ganz sparen können. Dass zudem in besonders eiligen Fällen PCs auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden sollen, hält sie für einen Versuch, die Kontrolle durch einen Richter auszuhebeln. »Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind«, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. (Daniel Dubsky)

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