Online-Durchsuchung durchgepeitscht – neue Verfassungsklagen
Der CDU-SPD-Deal sieht “in dringenden Fällen” heimliches PC-Schnüffeln sogar ohne richterliche Genehmigung vor. Beim zeitlichen Aufwand, ohne den eine solche Aktion nicht ginge, soll nicht einmal mehr Zeit sein, einen Richter zu fragen – offensichtlich eine dünne Alibiklausel, um die Tür für mehr Überwachung zu öffnen.
Renate Künast will den Abgeordneten der Grünen-Fraktion vorschlagen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen: “Wenn diese Regierung immer wieder den Kern der Freiheitsrechte verletzt, dann müssen wir nach Karlsruhe.” Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion: “Die konkrete Ausgestaltung zur Online-Durchsuchung ist in meinen Augen verfassungswidrig.”
Erneut klagen will auch der aufrechte Gerhart Baum, früherer FDP-Innenminister: “Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt. Wir werden nach Karlsruhe ziehen.” Nehmen wir ihm ab, seiner Partei allerdings nicht, die sich gerade in Bayern wieder als trojanische Umfallerpartei profilierte.
Bleibt wieder einmal nur die Hoffung auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die gerade wieder ihre Unabhängigkeit bewiesen, indem sie heute in einer Eilentscheidung den Zugriff auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung einschränkten. Anlass dafür waren unter anderem trickreiche Polizeiaufgabengesetze der Bundesländer Bayern und Thüringen, die die Weitergabe von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auch zur “Gefahrenabwehr” erlauben wollten. Rechtsexperte Karl-Dieter Möller: Damit hätte “praktisch jeder Demonstrant” überwacht werden können.
(nik)
ORF