7500 Euro für Falsch-Eintrag im Online-Branchenbuch

PolitikRecht

Die Arztpraxis wurde mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt, weil ein Wettbewerber falsche Einträge monierte. Das ermahnte Unternehmen hatte zwar bei den Verlagen der »Gelben Seiten« und »Das Telefonbuch« auf die falschen Einträge hingewiesen – diese reagierten jedoch nicht und die Einträge blieben online.

Das Gericht entschied nun (PDF), dass Unternehmen sich nachhaltig darum kümmern müssen, dass wettbewerbswidrige Einträge berichtigt werden. Eine einmalige Notiz an die Internet-Dienstleister reiche als Bemühung nicht aus. Die Firma müsse auch nachprüfen, ob die falschen Einträge beseitigt beziehungsweise berichtigt wurden. Die Arztpraxis konnte in diesem Fall nicht nachweisen, dass sie mit Nachdruck die falschen Einträge aus der Welt schaffen wollte. (Martin Bobowsky)

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