Urteil: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
Geklagt wurde gegen den Betreiber eines Internet-Portals, der in seinen Logfiles IP-Adressen speicherte. Dies wollte der Kläger unterbinden und machte Unterlassungsansprüche geltend. IP-Adressen seien personenbezogene Daten und dürften nicht gespeichert werden, so seine Argumentation. Die Münchener Richterin sah das allerdings anders und wies die Klage ab.
IP-Adressen fehle »die notwendige Bestimmbarkeit«, heißt es in der Urteilsbegründung, denn der Portal-Betreiber könne mit den ihm zur Verfügung »stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand« nicht die IP einer Person zuordnen. Dies könne nur der Provider, der die Daten mangels Rechtsgrundlage in diesem Fall aber nicht herausgeben durfte.
Widersprüchliche gerichtliche Bewertung der IP:
Das Urteil aus München (Urteil v. 30.09.2008 – Az.: 133 C 5677/08) kollidiert allerdings mit anderen Urteilen, die eine IP durchaus als ausreichendes Merkmal zur Personalisierung ansehen. So urteilte das Amtsgericht Berlin jedoch Ende 2007, dass IPs personenbezogene Daten seien und untersagte dem Bundesjustizministerium die Speicherung auf seiner Website. Andere Bundesbehörden speichern aber weiter IPs – denn die Rechtslage ist noch nicht endgültig geklärt. (Martin Bobowsky)