Apple-Clone: Geschäftsmodell vor dem Aus
Apple verklagte den Apple-Cloner im Juli dieses Jahres: Psystar verstoße gegen Marken-Rechte und Copyright. In einem Gegenschlag reichte Psystar eine Kartell-Klage ein. Psystar begründet diese damit, dass der Mac-OS-Markt ein abgeschotteter Markt sei und ein Verbot von Mac-Clone-Rechnern den freien Wettbewerb unterdrücke.
Wie sieht ein geschlossener Markt aus?
Der zuständige Richter Judge William Alsup beurteilt nun die Gegenklage als aussichtslos. Seiner Ansicht nach gäbe es keinen abgeschotteten eigenständigen MacOS-X-Markt. Apple richte seine Werbekampagnen für den allgemeine PC-Nutzer aus, so dass der Psystar-Vorwurf, dass es sich um einen abgeschotteten Markt handele, keine Argumentationsbasis habe. Der Richter bringt vor, dass in Nutzeraugen der PC-Markt einem ständigen Wandel unterworfen ist und der PC-Nutzer den Microsoft-Markt und Apple-Markt als sich ergänzende Märkte betrachten. Es seien seiner Meinung nach Märkte, die auf Preisänderungen untereinander reagieren.
Legale Bindung:
Apple binde legal seine Kunden mit der Kombination von Soft- und Hardware, erklärt der Richter, aber jeder OS-X-Nutzer werde vor der Benutzung ausdrücklich daran erinnert, dass das Betriebssystem an Apple-Hardware gekoppelt sei. Diese Abfrage macht den Unterschied zu anderen Kartellklagen aus (Beispiel: Kodak), bei denen Kunden erst gar nicht zu dieser Bündelung gefragt worden seien.
Deadline:
Psystar hat noch bis zum achten Dezember Zeit, seine Argumentation und Klage zu überdenken. (Martin Bobowsky)