Website-Betreiber haften für Google-Suchergebnisse
Das berliner Landgericht bestätigte die Abmahnung gegen einen Website-Betreiber (Urteil v. 08.07.2008 – Az.: 27 O 536/08). Er müsse nicht nur beanstandete Artikel beseitigen, sondern auch Links auf diese Artikel, die die Google-Suche auf seiner Site ausspuckte. Denn der Betreiber ist nach Auffassung des Landgerichts für alle Inhalte seiner Webseite verantwortlich – auch für die verlinkten Artikel auf den Ergebnisseiten der Suche. Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass dort ein beanstandeter Artikel auftaucht, muss er Sorge tragen, dass der Link nicht mehr erscheint.
Wenn der Betreiber eine Webseite behauptet, es sei unmöglich die abgemahnten Suchergebnisse zu beeinflussen, dann muss er das auch nachweisen. Der Hinweis, Google aktualisiere die Indexierung selbständig und der Artikel würde irgendwann später nicht mehr gefunden, reiche nicht.
Im Verfahren konnte der Beklagte keine tauglichen Beweismittel anführen, dass er die Links nicht beeinflussen könne. (Martin Bobowsky)