Bundesregierung macht sich für mehr Datenschutz stark
Das Bundeskabinet hat einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz ausgearbeitet, der nun dem Bundestag vorgelegt werden soll. Anfang September entstanden die Leitlinien (PDF) im Bundesinnenministerium, nachdem sich die Meldungen über den schlampigen Umgang mit Daten, etwa bei der Telekom und PricewaterhouseCoopers, häuften. Dem Gesetzentwurf nach sollen privatwirtschaftlich gesammelte Verbraucherdaten künftig nicht mehr unkontrolliert weitergegeben werden.
Kerpunkte der neuen Regelungen
– Das sogenannte Listenprivileg soll abgeschafft werden. Die Verbraucher sollen nur noch mit dem »Opt-In«-Verfahren ihre Erlaubnis zum Datensammeln geben.
– Es sollen »Kooplungsverbote« für »marktbeherrschende Unternehmen« durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Kauf einer Ware nicht auch automatisch die Zustimmung enthält, dass Verbraucherdaten gesammelt und vermarktet werden dürfen.
– Es sollen neue Bußgeldtatbestände im Datenschutzrecht definiert werden.
– Unabhängig davon soll es möglich sein, illegale Gewinne abzuschöpfen, so dass ein Verstoß gegen die Gesetze sich nicht mehr rechnet.
Kritik
Verbraucherverbände, private Datenschützer und der staatliche Beauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar weisen aber auf Lücken im Gesetzentwurf und lange Übergangszeiten hin:
– Drei Jahre hat die Wirtschaft Zeit sich auf neue Werbepraktiken einzulassen.
– Der Begriff »marktbeherrschende Unternehmen« ist im Gesetzentwurf sehr unscharf formuliert.
– Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich eine Lücke für gemeinnützige Firmen und Organisationen, die nach wie vor unkontrolliert Daten an- und verkaufen können.
– Die aktuellen Regelungen unterscheiden zwischen Beständen mit Daten von normalen Konsumenten und Daten von Geschäftskunden.
Nach Ansicht von Datenschützern ist das Gesetz kaum geeignet, dass Verbraucher ihr Recht auf Selbstbestimmung im Handel mit Daten durchsetzen können. (Martin Bobowsky