Einigung im Vermittlungsausschuss zur Online-Durchsuchung

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Die Online-Durchsuchung von Computern muss immer von einem Richter abgesegnet werden. Und Richter entscheiden auch, welche Dokumente als privat zu betrachten und deswegen unzulässige Beweismittel sind. Darauf verständigten sich die Parteien gestern im Vermittlungsausschuss.

Damit ist man im Ergebnis auf die nachträglichen Bedenken der SPD eingegangen. Weitergehende Kritikpunkte der Grünen und des NRW-Verfassungsklägers Gerhart Baum sind im Kompromiss allerdings nicht berücksichtigt worden. Diese beanstanden nach wie vor die ungleiche Behandlung von Geheimnisträgern wie Journalisten und Ärzten in der BKA-Novelle. Der FDP-Politiker Gerhart Baum kündigte gestern im Kölner Stadt-Anzeiger eine Verfassungsklage an.

Der Bitkom begrüßt die Ergänzungen und merkt an, dass die Ermittlungs-Methoden (Bundestrojaner) nicht die PC-Sicherheit der Allgemeinheit gefährden dürfen. Der IT-Verband lehnt eine Durchsuchung von Mail-Servern ab und betont, dass die Regelung nur private PCs betreffe.

Der Bundestag und der Bundesrat müssen den Kompromiss nun bestätigen, bevor die neuen Regelungen zur Durchsuchung vom heimischen PCs gültig werden. Der Bundestag stimmt heute über die ergänzte Novelle ab, der Bundesrat morgen am 19. Dezember. (Martin Bobowsky)

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