Klingelton-Urteil füllt Kassen der Musikindustrie
Die Musikindustrie hat mit dem Urteil recht geringe Hürden bei der Zweitverwertung von Musik zu überwinden. Es reicht aus, wenn eine Lizenz bei der GEMA vorliegt. Die Organistaion verwaltet die Verwertungsrechte der Musikstücke und verteilt die Einnahmen an die Urheber von Texten und Musikstücken.
Der Komponist Frank Kretschmer strengte eine Musterklage gegen einen Klingeltonanbieter an, der das Musikstück »Rock my life« zu einem Klingelton umarbeitete. Der Komponist wollte durchsetzen, dass er auch als Urheber gefragt wird, wenn Songs zu Klingeltönen umgeschrieben werden.
Frank Kretschmer gewann den Prozess, weil der Musiksschreiber noch einen GEMA-Vertrag aus dem Jahr 1996 hatte. Schlechter sieht es für Komponisten aus, die Verträge jüngeren Datums besitzen, denn seit 2002 räumt man darin weitergehende Nutzungsrechte ein – die Komponisten müssen nicht mehr gefragt werden, wenn ihre Stücke zu Klingeltönen mutieren.
Damit kippen die obersten Bundesrichter ein älteres Urteil vom Hamburger Landgerichts aus dem Jahr 2005. Damals verlangten die Richter noch eine ausdrückliche Erlaubnis des Komponisten, falls Musikstücke anderweitig verwertet werden.
Der Publisher Fox Mobile Distribution begrüßt exemplarisch die richterliche Klarstellung. Mit dem Zukauf von Jamba ist der Vermarkter Marktführer im Bereich Klingeltöne. Die Klingeltonspezialisten gehören zur Mediengruppe rund um den Medienmogul Rupert Murdoch (News Corporation). Die Musikindustrie in Deutschland kann nun deutlich effizienter Musikstücke im wachsenden Mobilfunkmarkt zweitverwerten. (Martin Bobowsky)