Internet-Verbindungen werden ab Januar gespeichert
Mit Beginn des neuen Jahres werden die Verbindungsdaten der Nutzer für das Internet jeweils für die Dauer von sechs Monaten gespeichert. Damit setzt Deutschland entsprechende Vorgaben zur Terrorabwehr um, die die Europäische Union 2006 beschlossen hatte.

»Diese Strategie hat schon damals die Notwendigkeit unterstrichen, ein mehrsprachiges System zu etablieren, wodurch es für Service-Provider und nationale Regulierungsbehörden leichter würde, Informationen gemeinsam zu nutzen«, hatte die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, im Interview mit dem IT-Businessportal eWeek Europe die umstrittene Entscheidung bereits vor einigen Monaten verteidigt.
Damit werden nun ab 1.1.2009 die IP-Adresse des Rechners, die Anschlusskennung sowie Dauer der Internetnutzung für insgesamt sechs Monate gespeichert. Bei VoIP oder E-Mail-Nutzung werden die IP-Adressen von Absender und Empfänger festgehalten. Viviane Reding: »Die Angriffe auf die IT-Infrastruktur Estlands im Frühling 2007 haben gezeigt, welch großen Einfluss das Internet auf unsere Finanzsysteme und unser soziales Netzwerk hat, und wie sehr wir von der IT-Infrastruktur abhängig sind. Deshalb werden wir zu Beginn des Jahres 2009 eine Initiative zum Schutz kritischer IT-Infrastrukturen wie das Internet oder das Telefonnetz starten. Mit dieser Initiative wollen wir unsere Wahrnehmung schärfen, Vorbereitungen optimieren und Reaktionszeiten verkürzen. Um dies zu erreichen, muss jeder EU-Mitgliedsstaat mit den dafür erforderlichen Mitteln und Strukturen ausgestattet sein.« Nun sollen in begründeten Verdachtsfällen Strafverfolger die Daten nutzen können.
Dagegen laufen Interessenverbände Sturm (hier genüsslich kommentiert von TheInquirer) und kritisieren, die Vorratsdatenspeicherung greife unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein. Sie beeinträchtige auch berufliche Aktivitäten, beispielsweise bei Juristen, Medizinern oder Journalisten sowie im Bereich der Kirche, da hier überall Vertraulichkeit vorausgesetzt werde. Zudem könne die Datenspeicherung von Kriminellen oder Terroristen leicht umgangen werden.
Im kommenden Jahr wird zur Vorratsdatenspeicherung eine Grundsatzentscheidung der Karlsruher Bundesverfassungsrichter erwartet.
Der Bundestag hatte vor wenigen Tagen mit den Stimmen von Union und SPD Ausgleichszahlungen an die Provider für die Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Unternehmen werden so für den zusätzlichen Aufwand, den die Speicherung der Verbindungsdaten verursacht, pauschal entschädigt. Der Branchenverband Bitkom erwartet bis zu 75 Millionen Euro Mehrkosten für die entsprechenden Ausrüstungen zu Speicherung der Daten. (Martin Tröndel/mk)