IT und Telekommunikation: Was sich 2009 ändert
Bereits seit Anfang 2008 werden bei Telefongesprächen die Verbindungsdaten im Zuge der Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate gespeichert. Seit Jahresanfang 2009 gilt diese Speicherpflicht nun auch für das Internet – so werden bei der Internet-Nutzung dieIP-Adresse sowie Anschlusskennung und Dauer der Session erfasst, beim Mail-Versand die Adressen von Absender und Empfänger und bei VoIP-Telefonaten die Rufnummern sowie Gesprächsanfang und -ende. Ob diese Datenspeicherung generell zulässig ist, wird das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten entscheiden.
Zudem dürfen seit Jahresanfang ältere Schnurlos-Telefone, die nach den Standards CT1+ und CT2 funken, nicht mehr benutzt werden. Die von den Telefonen genutzten Frequenzen wurden für andere Anwendungen freigegeben. Wer weiter mit den alten Geräten telefoniert, muss mit einer Strafe rechnen und die Kosten für die Ermittlung der Störquelle tragen.
Ab Januar steigen erneut die Rundfunkgebühren – die für Fernseher auf 17,98 Euro pro Monat und die für Radios und internet-fähige Rechner auf 5,76 Euro. Speziell die Gebühr für Internet-PCs ist aber umstritten und wurde bereits von einigen Gerichten für gewerblich genutzte Rechner ausgesetzt. (Daniel Dubsky)