EuGH entscheidet am 10. Februar über Vorratsdatenspeicherung

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Anlass für die irische Klage aus dem Jahr 2006 war allerdings nicht die Sorge um Datenschutz und Privatsphäre, sondern man war lediglich der Meinung, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hätte keine ausreichende Rechtsgrundlage. Die EU hatte sie seinerzeit als Binnenmarktregelung verabschiedet, nicht jedoch über den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit.

Wie Futurezone berichtet, hatte EU-Generalanwalt Yves Bot im Oktober bereits erklärt, die Richtlinie sei auf korrektem Wege zustande gekommen. Ob sich das Gericht dieser Meinung anschließt, wird sich in drei Wochen zeigen. (Daniel Dubsky)

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