BGH-Urteil zu Verwendung fremder Marken als Keyword für Google Adwords
In gleich drei Verfahren zur Zulässigkeit von fremden Kennzeichen als Schlüsselwörter bei Google Adwords entschied heute der Bundesgerichtshof. Die Keywords nutzt Google, um Anzeigen rechts neben den Suchergebnissen einzublenden. Wiederholt hatten hier jedoch Firmen Marken und Unternehmensnamen der Konkurrenz als Keyword gewählt, so dass ihre Anzeigen erschienen, wenn nach Produkten der Wettbewerber gesucht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen scheint das kein Problem zu sein, solange in den Anzeigen selbst keine Hinweise auf die fremden Marken, Namen und Produkte vorkommen.
So hatte in einem Fall der Kläger die Marke PCB-POOL geschützt, der Beklagte aber bei Google pcb als Keyword gewählt. Das steht für printed circuit board und ist nach Meinung des BGH eine rein beschreibende Angabe, gegen die nichts einzuwenden sei. Selbst wenn eine Firma die Bezeichnung markenmäßig nutze, könne sie die Verwendung als Keyword nicht untersagen.
Dieselbe Firma, Beta Layout GmbH, trat auch in einem zweiten Verfahren als Kläger auf. Hier ging es darum, dass der Beklagte als Keyword Beta Layout gewählt hatte. Dem BGH zufolge stellt das jedoch keine Verletzung der Unternehmensbezeichnung dar und es besteht kein Unterlassungsanspruch – es fehle an der Verwechselungsgefahr. Der Internet-Nutzer nehme nicht an, dass die im Anzeigenblock neben der Trefferliste aufgeführten Anzeigen von der Beta Layout GmbH stammen, selbst wenn er nach Beta Layout gesucht hatte.
Im dritten Verfahren fällte der BGH dagegen keine Entscheidung und legte es dem Europäischen Gerichtshof vor. Der Beklagte bot im Internet Erotikartikel an und nutzte bei Google das Schlüsselwort bananababy. Unter dieser Bezeichnung vertrieb jedoch der Kläger Erotikartikel – anders als bei den beiden anderen Fällen war also das Schlüsselwort mit einer fremden Marke identisch und wurde zudem für identische Waren und Dienstleistungen genutzt. Da das deutsche Markengesetz auf auf europäischen Recht beruht, muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Verwendung der Marke als Keyword eine Markenverletzung darstellt. (Daniel Dubsky)