Bundesregierung segnet De-Mail ab

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Die Bundesregierung hat gestern das Bürgerportalgesetz verabschiedet, dessen Regelungen die Basis für eine sichere Kommunikation mit Behörden liefern soll. Der Bürger muss sich mit seinem Ausweise identifizieren, um eine sichere Mail-Adresse beim Service De-Mail zu erhalten, über den die Korrespondenz abgewickelt wird. Zudem erhält er einen Online-Datenspeicher, in dem er wichtige Dokumente sicher ablegen kann.

Das alles soll den Bundesbürgern zahlreiche Wege zu Ämtern ersparen, kann aber auch im Geschäftsverkehr im Banken und Versicherungen genutzt werden. Wo der Bürger zurzeit noch persönlich erscheinen muss, soll er sich künftig allein durch seine De-Mail-Adresse ausweisen und Dokumente sicher übermitteln können.

Die Bürgerportal-Dienste werden von privaten Anbietern umgesetzt, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig überprüft werden sollen. Einige der Anbieter äußerten aber schon im Vorfeld Kritik: ihnen sei unklar, wie das Projekt dauerhaft finanziert werden soll. (Daniel Dubsky)

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