Interview: Risiko Gebrauchtsoftware
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das von der Europäischen Union zum »Jahr der Kreativität und Innovation« ausgerufene Jahr 2009 für einen weiteren Ausbau des Urheberrechts nutzen. Noch liegt der entsprechende Entwurf nicht auf dem Tisch, Zündstoff gibt es aber schon reichlich. Beispielsweise beim Handel mit gebrauchter Software. Was ist da möglich, wo liegen die Fallen?
Auf die Fragen von eWeek europe antwortet Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Expertin für IT-Recht von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein.
eWEEK europe: Es gibt ganz widersprüchliche Meldungen, wenn es um den Handel mit gebrauchter Software geht. Worauf muss man aufpassen?
Auer-Reinsdorff: Das ist ein großes Thema für Juristen, über das wir oft diskutieren. Da gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen, was geht und was nicht. Es ist zurzeit sehr schwer zu sagen, ob es da eine allgemeine gesetzliche Regelung geben kann, wie damit umzugehen ist.
Wovon hängt das ab?
Das hängt davon ab, welche Lizenzbestimmungen der Hersteller dem ersten Abnehmer gegeben hat. Und daraus ergibt sich dann auch, ob und wie er die Software weiter verkaufen kann.
Interessant ist gebrauchte Software selbstverständlich um Kosten zu sparen, beispielsweise für junge Unternehmen. Oder auch für Konzerne, die eine bestimmte Anzahl von Lizenzen gekauft haben und nun umstrukturieren oder Bereiche abbauen. Sie haben die Lizenzen gekauft und wollen sie verwerten. Oder bei Insolvenzen: Der Insolvenzverwalter sucht händeringend nach verwertbarer Masse. Bei solchen Fällen ist vieles derzeit unklar.

»Urheberrecht ist ein großes Thema für Juristen, über das wir oft diskutieren. Da gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen, was geht und was nicht.« Astrid Auer-Reinsdorff, Anwältin und Expertin für IT-Recht.
Wenn ich Ihnen zum Beispiel ein bestimmtes Programmpaket abkaufe, wie kann ich denn sicher sein, dass Sie dazu berechtigt sind?
Das ist eben die schwierige Frage, das werden Sie nicht beurteilen können und möglicherweise auch der Verkäufer nicht. Und dann kann es eben doch zum Streit kommen und eine Lizenzverletzung sein. Um das beurteilen zu können, ist wirklich Feinstarbeit nötig.
Es ist ebenso wichtig sicherzustellen, dass der Verkäufer die Software nicht weiter nutzt. Wenn jemand Ihnen sein Officepaket verkauft und versichert: »Ich habe das nicht mehr auf dem Rechner.« Können Sie da sicher sein?
Neben dieser parallelen Nutzung gibt es nicht mehr wie früher einen Datenträger, den man weiterreichen kann. Vielleicht ist das Paket runtergeladen und wird mit der dazugehörigen Lizenznummer x-mal weiter gegeben. Je nach dem, welches Rechtemanagement der Hersteller hat, ist dann vielleicht irgendwann Schluss. Das ist das Problem, dass man nichts Verkörpertes mehr hat.
Lesen Sie auf Seite 2: Die Fallstricke für Unternehmen
Sie haben jetzt einige Fallstricke aufgezählt – haben Sie denn auch einen Tipp, wie man mit diesen Fallen umgeht? Kann man sagen: Vorsicht bei den namhaften Großen wie Microsoft und Adobe und im Zweifelsfall lieber Openoffice und Gimp nutzen?
Das hat nichts mit namhaft oder nicht namhaft zu tun. Wenn man privat eine einzelne gebrauchte Lizenz kauft, muss man sicherstellen, dass der andere sie nicht mehr nutzt. Da sollte man eine Erklärung fordern, dass man sich auch darauf verlassen kann.
Bei Unternehmen ist es schon härter. Wenn man eine Firma aufbaut und seine Arbeitsplätze damit ausstatten will, würde ich das nicht ohne anwaltliche Begleitung machen. Es gibt auch Anbieter, die nur gebrauchte Software verkaufen und entsprechende Prüfungen versuchen. Aber man kann sich da auch nicht immer hundertprozentig darauf verlassen.
Es gab anfangs auch die Lösung, dass man zum Notar gegangen ist und der Notar hat versichert, dass die Software woanders nicht mehr genutzt wird. Aber wie kann der das bestätigen? Das ist eigentlich nichts wert. Es sieht zwar schön aus, man glaubt einem Notar. Aber im Prinzip hilft es nichts.
Das Urheberrecht ist ein weites Feld, oft hört man auch von Websitebetreibern – privat wie auch kleine professionelle Anbieter – mit juristischen Schwierigkeiten.
Generell gilt: Wenn Sie etwas ins Internet stellen, dann ist das keine Privatkopie. Privatkopie heißt wirklich, dass es nur für einen ganz kleinen, begrenzten Personenkreis gedacht ist, dem ich die Kopie einer CD zur Verfügung stelle.
Wenn Sie beispielsweise eine Website betreiben, für die man einen Login braucht – dann dürfen da auch nicht 50 oder 60 Leute einen Zugang haben dürfen, sondern nur ganz wenige. Innerhalb der Familie oder sich selbst soll man eine Kopie anfertigen können, weil man eine CD daheim hört und die Kopie im Auto. Dafür ist die Privatkopie gedacht und nicht für Websites.

Microsofts Informationsportal zum Thema Gebraucht-Software. Klar, dass der Softwarekonzern den Handel mit Lizenzen nicht gerne sieht.
Es gibt kostenlose Angebote von Dienstleistern im Netz, auf denen ich mich als Websitebetreiber bedienen kann. Wie kann ich sicher sein, dass dieser Content wirklich kostenlos ist? Wenn jemand ein Bild einstellt und nicht die Rechte daran besitzt, droht mir trotz vermeintlich kostenlosem Angebot ein Unterlassungsschreiben?
Im Zweifel müssen Sie die Rechtekette nachweisen. Wenn Sie darauf ein Geschäft aufbauen wollen, dann müssten Sie den nächsten Schritt gehen und sagen: »Okay, der ist der Urheber und ich brauche von dem die Erklärung, dass er dem Dienstleister die Rechte eingeräumt hat.« Sie müssen im Zweifelsfall die lückenlose Rechtekette nachweisen können. Da müssen Sie schauen, wie groß der Aufwand dafür ist. Möglicherweise ist der Aufwand geringer, wenn man das Foto selbst macht. Dann weiß man, wer der Urheber ist.
Danke für das Gespräch.
Interview: Frank Reich
Weblinks
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