Abmahnanwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis
Wie die taz schreibt, hat das Kammergericht Berlin nicht nur die Revision verworfen, sondern auch den Urteilsspruch des Landgerichts verschärft. Sprach dieses noch von versuchtem Betrug, so waren die Richter des Kammergerichts der Meinung, es handele sich um vollendeten Betrug.
Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Anmeldung für den Newsletter der Zeitung verschickt wurde. Obwohl die taz zahlte, ließ Gravenreuth die Domain pfänden und versuchte sie zu versteigern. Er erklärte, er sei davon ausgegangen, er habe noch Forderungen gegen die taz – und verwies auf das Chaos in seinem Büro und mangelnde Rechtskenntnis. Da bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei aber ein Fax auftauchte, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
In der Berufung scheiterte Gravenreuth. Da er bereits wegen der Veruntreuung von Mandanten-Geldern und Urkundenfälschung auf Bewährung verurteilt war, summiert sich seine Gesamtstrafe auf 14 Monate. (Daniel Dubsky)