eBay: Vorsicht bei fremden Produktbildern

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Wer Produkte bei eBay versteigert, sollte tunlichst darauf achten, nur selbst aufgenommene Fotos zu verwenden. Selbst Produktbilder des Herstellers können zu einem teuren Spaß werden, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Potsdam zeigt. Dieses entschied zugunsten eines Herstellers von Navgationsgeräten, der einen eBay-Nutzer abgemahnt hatte, weil er in seiner Auktion ein Foto des Herstellers verwendet hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Potsdam die Klage zwar noch abgewiesen, doch vor dem OLG konnte das Unternehmen nachweisen, dass es der Urheber des Bildes ist. Das Gericht entschied, der eBay-Nutzer müsse die Kosten des Verfahrens – rund 3000 Euro – tragen sowie 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zahlen. (Daniel Dubsky)

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